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Hinweise zum Spenden

Ob einmalige oder regelmäßige Spende, Geburtstagsspende, Challenge, Sammelspende, Unternehmensspende, Bußgeldauflage oder Spendenlauf. Wir freuen uns über jede Unterstützung. Hier haben wir Antworten zu den wichtigsten Fragen rund um das Thema Spenden aufgeführt. Um Ihre Aktion bestmöglich zu planen, kontaktieren Sie uns und teilen Sie uns Ihre Idee mit.

Sie erreichen uns telefonisch unter 040 529 50 666 oder per E-Mail.

Ihre finanzielle Unterstützung in Form einer Einzelspende ist steuerlich absetzbar. Ab einer Spendensumme von 300,00 Euro erhalten Sie für Einzelspenden automatisch eine Spendenbescheinigung, sofern Sie uns Ihre vollständigen Kontaktdaten übermittelt haben.

Für Spendensummen unter 300,00 Euro erkennt das Finanzamt Ihren Einzahlungs- oder Überweisungsbeleg in Kombination mit dem Kontoauszug an. Zusätzlich dazu stellen wir Ihnen diesen vereinfachten Spendennachweis zum Download zur Verfügung.

Sie können Ihre Spendenbescheinigung bei Bedarf auch per E-Mail anfordern.

 

Sie möchten bei Ihrem Geburtstag, einem Event, einer Challenge oder einem Lauf zu Spenden für Paulinchen aufrufen? Gerne übermitteln wir Ihnen als Organisator*in eine Auflistung über die Gesamtsumme und stellen außerdem ein Dankschreiben aus. Damit wir alle zugehörigen Spenden korrekt verbuchen können, berücksichtigen Sie bitte folgende Punkte:

  • Legen Sie ein Stichwort fest (z. B. Teamnamen, Projektnamen, Eventbezeichnung, usw.) und teilen Sie uns dieses Stichwort per E-Mail mit.
  • Bitten Sie alle Spender*innen dieses Stichwort auf unserem Online Spendenformular  (im Kommentarfeld nach der Adresseingabe) anzugeben.
  • Bei einer direkten Überweisung an das Paulinchen-Spendenkonto das Stichwort bitte im Verwendungszweck angeben.

    Paulinchen e.V.
    SozialBank
    IBAN DE37 3702 0500 0008 4794 00
    BIC BFSWDE33XXX

Wir bitten um Verständnis, dass Paulinchen e.V. aus steuerlichen Gründen für Sammelspenden von Dritten – für Sie als Organisator – keine Spendenbescheinigung ausstellen darf. Sie erhalten stattdessen ein Dankschreiben, in dem die Spendensumme bestätigt wird und welches sich zur Veröffentlichung oder Weitergabe eignet.

Voraussetzung für die Ausstellung einer Zuwendungsbestätigung ist der Grundsatz einer Vermögensminderung beim Spender. Juristisch betrachtet ist dieser Vermögensschaden demjenigen entstanden, der auf einen privaten Spendenaufruf hin gespendet haben. Stellten wir dem Einzahler/der Einzahlerin anstelle dieser Spender eine Zuwendungsbestätigung aus, wäre das nach den Bestimmungen unrichtig und für uns als gemeinnützige Organisation mit dem Risiko verbunden, gegebenenfalls Schadenersatz leisten zu müssen und im äußersten Fall die Gemeinnützigkeit zu verlieren, da wir Kenntnis davon haben, dass die Spenden Dritter weitergeleitet wurden. An diesen Grundsätzen ändert die Tatsache nichts, dass gewiss kein Spender Einspruch erheben würde, wenn der Einzahler oder die Einzahlerin eine Zuwendungsbestätigung für die gesamte Summe erhielte.

Quelle: § 10b Einkommensteuergesetzt, §52-54 Abgabenordnung

Typische Anlässe für Sammelspenden sind:
Tage der offenen Tür
Weihnachtsmärkte
Geburtstage
Hochzeiten
Trauerspenden
Betriebsfeste
usw.

Jede Aktion verdient Anerkennung! Gerne möchten wir uns bei allen Unterstützer*innen persönlich bedanken. Aufgrund unserer bundesweiten Tätigkeit bitten wir um Verständnis, dass wir nicht jede Spendenübergabe ermöglichen können. Melden Sie sich gerne per E-Mail.

Falls Sie in Zusammenhang mit einer Spendenaktion eine Publikation planen oder auf andere Weise darauf hinweisen möchten, dass Sie Spenden für Paulinchen e.V. sammeln, stellen wir Ihnen gerne unser Paulinchen-Logo auf Anfrage zur Verfügung. Das Logo ist ausschließlich für diesen Zweck zu verwenden und darf nicht verändert oder weitergegeben werden. Außerdem bitten wir darum, Veröffentlichungen im Zusammenhang mit dem Paulinchen-Logo stets vorab per E-Mail freigeben zu lassen.

Aufgrund unserer Gemeinnützigkeit sind wir an strenge Regeln gebunden. Weder das Logo, noch der Name unserer Initiative darf in unmittelbarem Zusammenhang mit Verkaufsprodukten erscheinen, da andernfalls eine mittelbare Werbung erfolgt, in der Leistung und Gegenleistung vorhanden sind. Damit würden wir unsere Gemeinnützigkeit gefährden.

Ihre Unterstützung bedeutet uns viel! Gerne senden wir Ihnen ein persönliches Dankschreiben zu, berichten auf unserer Homepage von Ihrer Aktionsidee oder zeichnen besonderes Engagement mit einer Urkunde aus.

Kontaktieren Sie uns gern per E-Mail.

Sie können Paulinchen e.V. durch die Zuweisung von Geldauflagen unterstützen.

  • Die Gelder verwenden wir ausschließlich für Satzungszwecke von Paulinchen e.V. 
  • Für Geldauflagen und Bußgelder werden keine Zuwendungsbestätigungen ausgestellt.
  • Bitte geben Sie im Verwendungszweck das Aktenzeichen und Ihren Namen an.
  • Bitte nutzen Sie für Ihre Überweisung ausschließlich folgende Bankverbindung:

    Hamburger Sparkasse
    IBAN DE14 2005 0550 1220 1249 50
    BIC HASPDEHHXXX
     

Wir verpflichten uns:

  • den Eingang der zugewiesenen Geldbeträge zu überwachen;
  • säumige Zahlungspflichtige zu mahnen;
  • die zuweisende Stelle zu unterrichten, wenn die Zahlung nicht binnen vier Wochen nach Mahnung eingeht;
  • die volle Bezahlung des zugewiesenen Betrags der zuweisenden Stelle unverzüglich mitzuteilen;
  • der listenführenden Stelle jährlich auf Anforderung über die Höhe der zugewiesenen und über die Höhe und Verwendung der eingegangenen Geldbeträge Auskunft zu geben;
  • auf Quittungen, die wir dem Zahlungspflichtigen erteilen den Vermerk "Die Zuwendung wurde aufgrund einer Auflage geleistet und ist steuerlich nicht abzugsfähig" anzubringen.

Bei Fragen schreiben Sie uns gern eine E-Mail.

Ihre Spende

Helfen Sie Paulinchen!

Jeder Euro zählt.

 

Spendenkonto

Paulinchen e.V.
SozialBank
IBAN: DE37 3702 0500 0008 4794 00
BIC: BFSWDE33XXX