
Louisas Unfall und die Folgen
- aus der Paulinchen - Dokumentation 1999 mit Anschlussbericht.
Diesen Artikel widmen wir all denen, die uns geholfen haben, die Zeit während und nach dem Unfall gut zu überstehen. Unseren Kindern, Eltern, Geschwistern, Freunden und Paulinchen e.V., sowie dessen Mitgliedern.
Louisas Unfall geschah am 02.11.97 - sie war damals 2 Jahre alt. Sie befand sich bei meinem Mann in der Küche, der sich gerade Wasser aufkochte. Sie kletterte auf einen Hocker, kam dabei ins Wanken und hielt sich an meinem Mann fest. Durch die Erschütterung schwappte heißes Wasser aus dem Becher und ergoss sich über Louisa. Sie fing fürchterlich an zu schreien.
Ich rannte in die Küche, fragte was passiert sei, packte sie und stellte sie unter die kalte Dusche. Doch ihre Schreie waren so durchdringend und schrecklich und wurden durch das kalte Wasser noch schlimmer, so dass wir nur ca. 3 Minuten kühlten. Länger haben wir es nicht ausgehalten, diese heute noch in meinen Ohren nachklingenden Schreie zu hören. Während des Duschens zogen wir ihr die Kleidung aus und sahen, dass ihre Haut am rechten Arm und am Oberkörper nur noch in "Fetzen" runter hing. Zeitgleich versuchte ich einen Krankenwagen anzurufen. In meiner Panik wählte ich zunächst die Nummer der Polizei, die besetzt war. Dann wählte ich 112 und als ich dort nach mehrmaligen Klingeln keiner meldete, legte ich auf und wir beschlossen selber ins nahegelegene Krankenhaus zu fahren. Dort trafen wir ca. 8 bis 10 Minuten nach dem Unfall ein. Ohne Wartezeit wurden wir in der Notfallambulanz von Dr. X und seinem Team in Empfang genommen.
Da sich Louisa immer noch vor Schmerzen krümmte, bekam sie als erste Maßnahme ein Schmerz- und Beruhigungsmittel. Aber ohne die Wirkung der Arzneimittel abzuwarten, begann der Arzt sofort damit, Hautreste und Bläschen vom Körper unserer Tochter abzuziehen. Daraufhin bäumte sich Louisa so stark auf, dass sie auch mit 4 Mann nicht festzuhalten war. Trotzdem setzte der Arzt seine Tätigkeit fort und sagte in unwirschem Ton, dass wir unsere Tochter besser festhalten sollten. Um Louisa zu beruhigen, begannen wir zu singen. Daraufhin meinte Dr. X, dass wir damit bitte aufhören sollten, weil wir damit das Kind weiter verunsichern würden. Als Eltern waren wir uns sicher, mit unserer Maßnahme Louisa zu helfen, dennoch hörten wir damit auf, weil das Singen ganz offensichtlich den Arzt störte und wir jede Stresssituation vermeiden wollten. Danach wurde Louisa mit Flammazinesalbe eingerieben und verbunden. Beim Verbinden war sie wieder kaum zu bändigen und riss sich den Verband sogleich vom Körper. Auf unsere Bitte hin, den Verband noch einmal zu erneuern, erwiderte Dr. X, dass es keinen Zweck hätte, weil sich das Kind den Verband sowieso wieder herunterreißen würde und es keine Alternativen gäbe.
Mit dem Hinweis, dass wir am nächsten Tag einen Verbandswechsel bei unserem Kinderarzt vornehmen sollten, war die Sache für Dr. X erledigt. Wir könnten nach Erledigung der Formalitäten nach Hause fahren, und unser Kind schlafen legen. Er schickte mich mit dem immer noch schreienden, fast nackten Kind (wir hatten nur ein dünnes OP-Tuch lose um sie herumgelegt) auf den mit anderen Leuten besetzten Flur. Mein Mann sollte in einem Nebenraum die Formalitäten erledigen. Als eine Schwester uns auf dem Gang entdeckte und uns wieder hereinbat, schickte Dr. X uns unfreundlich wieder nach draußen, obwohl Louisa schrie und stark fror. Später erst bekamen wir eine neue Windel, sowie eine Krankenhausdecke, da ihre eigenen Sachen durch das Duschen durchnässt waren.
Zu Hause angekommen legten wir Louisa ins Bett. Da sie sich nicht beruhigte, schlugen wir in einem ärztlichen Ratgeber nach und lasen, dass Kinder mit Verbrühungen, die mindestens 5% der Körperoberfläche betreffen, stationär behandelt werden müssen. Es war offensichtlich, dass bei Louisa erheblich mehr Haut in Mitleidenschaft gezogen war. So entschlossen wir das nächstgelegene Kinderkrankenhaus anzurufen. Nach unserer Schilderung bat uns der diensthabende Arzt, Louisa sofort zu ihnen zu bringen. Dort angekommen schüttelten die Ärzte nur den Kopf und klärten uns über die Schwere der Verbrennungen auf, die sie aber auch noch unterschätzt hatten - dazu aber später. Sie rieten uns, Louisa noch in dieser Nacht zu gerben, d.h. ihre Haut würde gewaschen und die vorher darauf gecremte Fammazinesalbe wieder abgeschrubbt und danach mit Mercurochrom (Wirkstoff Merbromin) eingepinselt. Dieses trocknet und bildet eine feste Kruste - eine Art Schutzfilm über der verbrannten Haut - so dass die Infektionsgefahr weitgehend ausgeschaltet wird.
Also wurde Louisa gegen 21 Uhr mit Vollnarkose in den OP geschoben. Wir waren dabei so machtlos und besonders mir fiel es unendlich schwer, mein Allerliebstes auf der Welt so hilflos und leblos zu sehen und an der OP-Tür abzugeben. Jetzt hatten wir auf einmal Zeit und so kamen auch die ständigen Fragen, die mich noch das ganze nächste Jahr gequält haben: wie konnte das passieren, warum nur ...? Zum Glück gab es da noch unsere andere Tochter Antonia (damals 4 Monate alt), die ihr Recht einforderte und gestillt werden wollte, sowie meine Schwester, die uns Antonia ins Krankenhaus gebracht hatte. Beide versuchten auf ihre Weise mich vom "Warten, Grübeln und Schwarzmalen" abzulenken. Endlich nach anderthalb Stunden kam ein Arzt und erklärte uns, dass Louisa alles gut überstanden habe.
Was wir zum damaligen Zeitpunkt aber nicht wussten, war dass erstens in dem Wirkstoff Silbernitrat enthalten ist und dieses sich auf Lebenszeit ins Fettgewebe der Haut einlagert und zweitens die Schwere der Verbrennung sich erst am zweiten und dritten Tag richtig einschätzen lässt. Das Ärzteteam ging von Verbrennungen ersten bis zweiten Grades aus, was aber falsch war. Durch das Gerben und den damit erzeugten Schutzfilm konnten wir erst vier Wochen später erkennen, dass ihre Haut dritten Grades verbrüht war. Dieser Schutzfilm stellte sich im Nachhinein als fester Panzer heraus, der nur wieder unter lautem Schreien von Louisa Stück für Stück, Tag für Tag mit einer Nagelschere über zwei Wochen lang abgeschnitten werden konnte.
Die Zeit im Krankenhaus war mit viel Leid und Schmerzen verbunden. Jeder von Ihnen weiß, wie schwer es ist, das, was man wirklich fühlt zum Ausdruck bringen zu können.
Hier nun in Kurzform unseren zweieinhalb - wöchigen Krankenhausaufenthalt in der Kinderklinik. Louisa bekam nach der OP starke Schmerzmittel, so dass sie sich 24 Stunden in einem Dämmerzustand befand. Zwischendrin schreckte sie immer hoch und schrie laut "Aua, aua". Nachts hat sie die ersten drei Tage, in denen sie auch Fieber hatte, kaum geschlafen. Ab dem vierten Tag wurde es besser, sie durfte kurz mal auf den Arm, ansonsten musste sie liegen, da die Kruste sehr spannte. Louisa konnte sich kaum bewegen. Trotzdem ging es ihr ab dem vierten Tag jeden Tag ein Stück besser. Wir konnten uns wieder an kleinen Dingen freuen. Wir lasen Louisa unendlich viele Bücher vor, ein Grund dafür, dass sie bis heute noch viel Spaß dabei hat. Außerdem war Louisa vor dem Unfall nie ein kuscheliges oder zärtliches Kind, aber jetzt im Krankenhaus genoss sie es, mit uns im Bett zu liegen und zu schmusen. Unseren Familien sei an dieser Stelle nochmals Dank gesagt. Sie ermöglichten, dass wir Louisa im Krankenhaus abwechselnd rund um die Uhr betreuen konnten.
Nach zweieinhalb Wochen wurde Louisa mit einer offenen Restwunde am Arm entlassen. Zu Hause angekommen, cremten wir, wie von den Ärzten empfohlen, die offene Wunde mit Cortisoncreme ein und badeten in Desinfektionsmitteln. Aber nach weiteren anderthalb Wochen zeigte sich keine Besserung. Nun machten uns die Ärzte bei einer Nachuntersuchung das erste Mal auf die Möglichkeit aufmerksam, vielleicht Haut zu transplantieren. Wir fielen aus allen Wolken, hieß es doch bis dahin die Verbrühung sei nur zweiten Grades und würde so verheilen.
Nach schlechter Erstversorgung
Eine Woche später erfuhr ich durch Zufall durch das Sanitätshaus von der Elterninitiative brandverletzte Kinder - Paulinchen e.V. Endlich, nachdem wir soviel durchgemacht hatten, wurde uns von Gleichgesinnten das erste Mal auch seelischer Beistand zuteil. Auch die vielen kompetenten Tipps haben uns sehr weitergeholfen. Wir mussten nun nicht mehr hilflos zusehen, sondern konnten selber etwas tun. So nahm ich auch gerne den Rat an, Louisa in dem nächstgelegenen Zentrum für Schwerbrandverletzte vorzustellen. Dieses taten wir auch und wurden dann, aus heutiger Sicht, kompetent und richtig aufgeklärt. Da ihre Wunde am Arm dritten Grades verbrüht war, empfahlen uns die Ärzte so schnell wie möglich zu transplantieren, da es sonst nur zu unschönen Hautwucherungen kommen würde. Wir nahmen den ersten freien Termin und trafen 7 Tage später im Kinderkrankenhaus ein, in dem die Ärzte aus der Spezialklinik operieren. Die OP verlief gut, es wurde ein 1,5 x 4 cm großes Stück Haut aus Louisas Oberschenkel entnommen , "breitgewalzt" und 4 x 7 cm am Arm wieder eingesetzt. Das Transplantat wuchs gut an, wir waren nach 6 Tagen schon wieder zu Hause. Wären wir gleich in der Spezialklinik gelandet, hätte wahrscheinlich der ganze Krankenhausaufenthalt sich auf 2 Wochen verkürzt. So waren jetzt schon 4 Wochen seit dem Unfall vergangen.
Jeder, der auch in solch einen Unfall verwickelt war, weiß, dass noch viel mehr dahintersteckt, als nur die Haut heilen zu lassen. Wir waren sehr dankbar für die Hilfe von Paulinchen e.V., lernten andere Betroffene kennen, redeten über den Unfall und die Folgen, oder holten uns einfach nur Trost in schweren Stunden. Wir bekamen aber auch praktische Tipps, welches Sanitätshaus am besten sei oder was es für Cremes für die Haut gibt. Zunächst cremten wir ein- bis dreimal täglich die verbrühten Hautstellen mit Combouduronsalbe von Weleda ein. Später trug Louisa 22 Stunden täglich Acante-Gelfolie. Die restlichen 2 Stunden cremten wir. Louisa vertrug beides sehr gut. Durch das konsequente Tragen von Gelfolie in Kombination mit dem Kompressionshemd über einen Zeitraum von anderthalb Jahren sieht ihre Haut jetzt sehr gut aus.
In den vergangenen Monaten normalisierte sich der Alltag, aber im Hinterkopf blieben immer noch viele Ängste und Vorwürfe. Und somit hat uns das von Paulinchen e. V. veranstaltete Seminar in Rummelsberg, was wir ein Jahr nach dem Unfall besuchten, sehr geholfen. Hier fanden wir neue Freunde, konnten über alles reden und Louisa einem anderen Ärzteteam vorstellen.
Erst jetzt, wo alle offen über ihre Ängste sprachen, wurde mir vieles bewusst, was ich bis dahin verdrängt hatte. Ich will nur ein Beispiel nennen: Jedesmal, wenn ich nicht bei meinen Kindern war und eine Sirene vom Feuerwehrauto oder Krankenwagen hörte, bekam ich Magendrücken und eine Gänsehaut. Ich dachte immer, es sei etwas Schlimmes passiert, und sie fahren bestimmt zu meinen Kindern. Aber im Seminar sagte ein Herr, man könnte es ja auch anders sehen und umdrehen: Der Unfall sei passiert, da kann man nichts mehr machen, aber jetzt kommt die Hilfe, jetzt wird alles wieder gut. Obwohl bei uns dann nicht unmittelbar die Hilfe kam, hat mir dieser Rat bis heute sehr geholfen. Auch haben wir im Seminar gelernt, "es zu akzeptieren", die Haut so zu nehmen, wie sie ist. Nicht mehr an ein "wie schön war es vorher" zu denken, sondern nur noch ein "jetzt ist es so, wie geht es weiter" zu praktizieren. Wir können für unseren Teil sagen, dass wir Louisas Haut jetzt so akzeptieren, wie sie ist, und es uns nicht mehr weh tut, sie anzusehen.
So berichten wir jetzt auch vielen vom Unfall, den Gefahren und dem Danach und hoffen, damit das Bewusstsein anderer zu schärfen. Vielleicht kann dadurch ein weiterer Unfall vermieden werden. So war es für uns auch ein wichtiger Schritt, gegen den erstbehandelnden Arzt vorzugehen.
Ein Arztfehler und was kommt dann?
Wer meinen Bericht zu Louisas Unfall gelesen hat, weiß, was wir durchgemacht haben. Dies und das unglaubliche Verhalten des Arztes hat uns veranlasst gegen den Arzt vorzugehen. Hier vorweg erst einmal ein paar "Schlagzeilen": Das Verfahren läuft jetzt seit anderthalb Jahren und unsere Beschwerdemappe umfasst bis heute ca. 100 Seiten. In dieser Zeit ist ein Gutachten bei der Schlichtungsstelle abhanden gekommen, und eine Stellungnahme bei der Ärztekammer verloren gegangen. Wir mussten mehrmals Einspruch erheben, z.B. gab es 3 falsche Beurteilungen, was Verbrühungsgrad und Größe der Wunde angeht, eine falsche Stellungnahme und eine fehlende Stellungnahme des behandelnden Arztes.
Aber nun zum Einzelnen. Nachdem wir durch die spezialisierten Ärzte und Paulinchen e.V. aufgeklärt wurden, was alles schiefgelaufen war, entschlossen wir uns gegen den erstbehandelnden Arzt, ich nenne ihn Dr. X, in irgendeiner Weise vorzugehen.
Wir suchten als erstes einen Anwalt auf, der sich auf Ärztefehler spezialisiert hat, um uns beraten zu lassen. Dieser meinte, dass wir uns in unserem Fall erst einmal an die Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen wenden sollten. Er empfahl uns dort den Fall vorzutragen und die Untersuchung der Kammer abzuwarten, zu der diese gesetzlich verpflichtet ist. Denn wenn die Schlichtungsstelle dem Arzt Recht gegeben hätte, hätten wir nur eine geringe Chance gehabt, den Fall zu gewinnen. Also schilderten wir in einem neunseitigen Brief den Vorgang und die Versäumnisse des Dr. X. Wir warfen ihm folgende Punkte vor (Originalauszug):
- Dr. X wusste, dass wir schon 8 bis 10 Minuten nach dem Unfall im Krankenhaus eingetroffen waren und unsere Tochter 3 - 5 Minuten gekühlt hatten. Noch bis zu einer Stunde nach dem Unfall hätten jedoch weitere Kühlungsmaßnahmen die Schwere der Verbrühung positiv beeinflussen können. Trotzdem tat er nichts.
- Wenn mehr als 5% der Hautoberfläche des Kindes verbrüht sind, muss dieses wegen eines drohenden Eiweißschocks sowie Flüssigkeitsverlustes stationär behandelt werden. Dr. X wies uns weder darauf hin, dass unser Kind in ein Kinderkrankenhaus zur Weiterbehandlung gehöre, noch wies er darauf hin, dass wir Louisa aufgrund der Verletzung vermehrt etwas zu trinken geben müssten.
- Die Infektionsgefahr bei solchen Wunden ist sehr hoch. Trotzdem hat Dr. X die Wunde nicht fachmännisch verbunden. Louisa riss sich den Verband sofort vom Körper. Auf unsere Bitte, den Verband zu erneuern, erwiderte er, dass dies keinen Zweck hätte, sie würde ihn sich wieder abreißen. Danach schickte er uns auf den Gang und gab uns auch für zu Hause keine weiteren Anweisungen mit, außer auf den Kinderarzt zu verweisen.
- Zu guter Letzt ließ Dr. X jegliches Feingefühl gegenüber der Patientin (einem zweijährigen Kind!) sowie deren Eltern, auch wir standen schließlich unter Schock, vermissen.
Fünf Monate später erhielten wir eine Kopie der Stellungnahme des Herrn Dr. X an die Schlichtungsstelle. Diese war in unseren Augen der blanke Hohn. Hierbei wurde uns nochmals die Arroganz des Arztes bewusst. Denn er bestritt unsere Vorwürfe komplett. Hiergegen erhoben wir Einspruch. Zeitgleich wurden wir zu einem Gutachter bestellt, der die Sachlage unabhängig klären sollte. Aber diesem Gutachter entging, obwohl er sämtliche Krankenberichte bekam, das richtige Ausmaß der Verbrühung. Anscheinend hatten wir nur zum Spaß Haut transplantieren lassen. In seinem Gutachten stimmte zwar der Gutachter in einigen Punkten mit uns überein, aber in seinem Fazit schrieb er: " ...Insgesamt gesehen sind durch die genannten Versäumnisse des erstbehandelnden Arztes (keine weiter Kühlung, kein erneutes Anlegen eines Flammazine-Verbandes, keine sofortige Überweisung in eine Spezialklinik) für das Kind keine nennenswerten zusätzlichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen entstanden."
Für einen neutralen Gutachter finden wir dies ein schwaches Ergebnis. Wir erhoben nochmals Einspruch, diesmal gegen das Gutachten. Hier der Brief an die Schlichtungsstelle:
"... Wir möchten noch einmal die Gelegenheit ergreifen, um auf einige Dinge hinzuweisen, die unvollständig oder nicht korrekt wiedergegeben worden sind. Anscheinend hat der beauftragte Gutachter die eingereichten Unterlagen nicht sorgfältig studiert, wofür wir, ehrlich gesagt, kein Verständnis haben. Im einzelnen bemängeln wir folgende Punkte des Gutachters: der Durchmesser der Wunde betrug keineswegs 1,5 cm, sondern die Ausmaße der Wunde betrugen vielmehr 7 x 4 cm (siehe Bericht aus ... und an Louisa selbst).
Unsere Tochter erlitt eindeutige Verletzungen 3.Grades (ebenfalls Bericht aus ...) somit ist die Beurteilung der Tiefe der Verletzung im erstbehandelnden Krankenhaus, sowie auch in der Kinderklinik nicht korrekt vorgenommen worden. Das Abtragen der Blasen war zwar richtig, dennoch wartete Dr. X nicht die Wirkung der gegebenen Schmerzmittel ab. Da ihn auch die schrecklichen Schreie unserer Tochter nicht anhalten ließ (um ein paar Minuten abzuwarten) klagen wir ihn der Körperverletzung an.
Anschließend möchten wir noch auf die Gesamtbeurteilung des Gutachtens eingehen. Nur durch unsere Initiative in eine andere Klinik zu fahren, sind schlimmere Folgen vermieden worden. Trotzdem erlitt unsere Tochter eine III. Verbrühung von 7 x 4 cm. Die Frage ist, was passiert wäre, wenn wir auf den Rat von Dr. X gehört hätten und nicht in die nächstgelegene Kinderklinik gefahren wären. Dem Fazit des Gutachters können wir uns deshalb nicht anschließen. Wir bitten Sie deshalb, diese Angelegenheit nun endlich mit der nötigen Sorgfalt zu verfolgen.
Bei genauem Studium der Unterlagen wird klar, dass nicht nur bei der Erstbehandlung eindeutige Fehler gemacht wurden, sondern auch das weiterbehandelnde Krankenhaus die Tiefe der Wunden, sowie deren Ausmaß unterschätzte (da dieses aber im Gegensatz zum Vorgang des Erstbehandlers keine Auswirkungen auf den Verlauf hat, lassen wir es auf sich beruhen).
Leider waren wir erst nach viereinhalb Wochen beim spezialisierten Ärzteteam in kompetenten Händen. Dieses schätzte dann auch die Lage richtig ein und behandelte dementsprechend. Nach 5 langen Wochen waren die Wunden nach erfolgreicher Transplantation verheilt.
Dieses hätte bei sofortiger kompetenter Hilfe nach ein, maximal zwei Wochen der Fall sein können. Da wir dieses auch von unabhängigen Spezialisten aus der Schweiz bestätigt bekommen haben, behalten wir uns weitere Schritte nach wie vor vor ."
Nachdem die Schlichtungsstelle nun alle Unterlagen beisammen hatte und alle Parteien gehört hatte, kam sie zu folgendem Urteil: " ... Nach kritischer Beurteilung des Gutachtens und der Stellungnahme zum Gutachten kommt die Schlichtungsstelle zu folgendem Ergebnis:
Bei der Erstbehandlung sind Behandlungsfehler aufgetreten:
- Unterlassung weiterer kühlender Maßnahmen
- Fehleinschätzung des Ausmaßes der Verbrühungswunden
- Unterlassung der sofortigen Einweisung in eine spezialisierte Einrichtung.
Aus den Behandlungsfehlern sind dank der schnellen selbständigen Entscheidung der Eltern keine negativen Folgen für das Ausheilungsergebnis entstanden. Die Gesamtdauer der Behandlung wurde gleichfalls nicht durch die Fehler bei der Erstbehandlung verlängert. Ansprüche lassen sich insoweit nicht ableiten.
In Ergänzung zum Gutachten ist die Schlichtungsstelle jedoch der Auffassung, dass durch die verzögerte klinische Behandlung ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht. Bei sofortiger stationärer Behandlung wären neben der lokalen Therapie der Verbrühungswunden auch allgemeine Maßnahmen einschließlich Schmerz- und Beruhigungstherapie durchgeführt worden. Diese Schmerz- und Beruhigungstherapie verzögerte sich um ca. 4 Stunden bis zur Aufnahme im Kinderkrankenhaus.
Wir halten Schadensersatzansprüche für begründet, so dass wir empfehlen, die Frage einer außergerichtlichen Regelung zu prüfen. ..."
Nach dieser Stellungnahme meldete sich umgehend die Versicherung des Krankenhauses (1:0 für uns) und bat um eine außergerichtliche Einigung. Die Versicherung schlug uns für die verzögerte Klinikaufnahme DM 750. - vor. Auf meine Frage, mit welchen Konsequenzen der Arzt zu rechnen hätte, erklärte die Versicherung, der Arzt habe mit keinen Konsequenzen zu rechnen. Ich war wie vor den Kopf gestoßen. Wir bekamen Recht, aber der Arzt kam ungeschoren davon. Das konnte nicht richtig sein, weshalb ich nochmals mit unserem Anwalt sprach, und lehnte die angebotene außergerichtliche Einigung ab. Dieser riet mir, um den Arzt zur Rechenschaft ziehen zu können, müssten wir ihn entweder verklagen oder das Gutachten an die Ärztekammer direkt senden (da sich die beiden Stellen, Ärztekammer und Schlichtungsstelle über erteilte Urteile nicht austauschen). In meinen Augen wieder eine Falle. Hätte ich nicht nachgehakt, wäre damit der Fall erledigt gewesen, Louisa hätte ein Minimalschmerzensgeld erhalten und der Arzt wäre nicht zur Rechenschaft gezogen worden. Aber das wollten wir natürlich nicht.
Uns ging es ja darum den Arzt zur Verantwortung zu ziehen. Wir übergaben den Fall der Ärztekammer. Doch leider kamen die Unterlagen, die wir per Post geschickt hatten, nicht an. Als ich 3 Monate später nachfragte, kannte keiner unseren Vorfall. Aber nach nochmaligem Schicken der Unterlagen kam die Sache dort ins Rollen. Die Ärztekammer forderte eine weitere Stellungnahme von Dr. X ein. Dieser hielt es bis heute nicht für nötig, darauf zu antworten und somit entschloss sich die Ärztekammer am 12.07.99 weitere Ermittlungen einzuleiten, die gegebenenfalls in ein nicht öffentliches Gerichtsverfahren einmünden werden. Falls dieses nicht der Fall sein sollte, behalten wir uns weiter Schritte wie Anwaltsanklage und Presseveröffentlichung vor.
Von Paulinchen e.V. weiß ich, dass es noch härtere Schicksale, als das unsere gibt. Einige Kinder hatten auch unter Fehlentscheidungen zu leiden. Und wenn es auch ein steiniger Weg war, so glauben wir doch, dass es sich gelohnt hat. Wir können zwar unseren Unfall nicht ungeschehen machen, aber vielleicht haben wir anderen damit geholfen, die in dieses Krankenhaus zur Erstbehandlung kommen und Dr. X handelt das nächste Mal etwas besonnener.
Familie W., 1999
...So ging es weiter – Anschlussbericht von 2003
Nun besann sich der Arzt und reichte eine weitere Stellungsnahme bei der Ärztekammer ein. Diese las sich dann schon ganz anders. Endlich gab Dr. X einen Teil seiner Fehler zu und bedauerte den ganzen Vorfall stark.
Nach weiteren acht Wochen kam nun die Beurteilung der Ärztekammer aus Hamburg, mit folgendem Wortlaut:
"Sehr geehrte Frau W,
in der vorbezeichneten Angelegenheit hat sich der Vorstand abschließend mit Ihrer Beschwerde gegenüber Dr. X in seiner Sitzung am 10.01.2000 befasst. Grundlage der Vorstandsentscheidung waren die Stellungnahme von Dr. X und das Gutachten sowie die Bewertung der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen in Hannover.
In seiner Stellungnahme vom 30.11.1999 führt Dr. X zusammengefasst aus, dass er die Schwere der Verbrühung Ihres Kindes unterschätzt habe. Die Unterscheidung zwischen Grad II.a und II.b der Verbrühung ist im Erstbefund oft nicht möglich, was, wie Ihnen ebenfalls bekannt ist, im Gutachten der Schlichtungsstelle bestätigt wird. Dieser Unterschied wird erst im weiteren Verlauf deutlich. Die Fehleinschätzung der Ausdehnung der Verbrühung führte außerdem dazu, dass Dr. X eine Überweisung in ein spezialisiertes Behandlungszentrum unterließ. Hinsichtlich des Verbandes führt er jedoch aus, dass dieser lediglich verrutscht, die Wunde also nicht vollständig bloßgelegt worden sei. Er bedauert ausdrücklich seine Fehleinschätzung und Versäumnisse, die zu einer zusätzlichen Belastung Ihres Kindes geführt haben und ist froh, dass trotz allem keine nennenswerten weiteren gesundheitlichen Beeinträchtigungen entstanden sind.
Die Ärztekammer wacht als Standesvertretung ihrer Mitglieder über die Einhaltung der Berufsordnung der Hamburger Ärzte und Ärztinnen (BO). Dort findet sich auch die gesetzliche Regelung über die Berufsausübung im § 1 der BO, welchen wir auszugsweise zitieren: "Aufgabe des Arztes ist es, Leben zu erhalten, die Gesundheit wieder herzustellen sowie Leiden zu lindern. Der Arzt ist verpflichtet, seinen Beruf gewissenhaft auszuüben und dem ihm im Zusammenhang mit dem Beruf entgegengebrachten Vertrauen zu entsprechen."
Vor dem Hintergrund der Stellungnahme, die zum Ausdruck bringt, dass Dr. X die Fehleinschätzung des Ausmaßes der Verbrühung bedauert, beschloss der Vorstand, nunmehr die Vorermittlungen einzustellen und das Verfahren damit abzuschließen. Es ist aus Sicht des Vorstandes zu Recht festgestellt worden, dass Dr. X bei der Behandlung Ihrer Tochter ein Behandlungsfehler unterlaufen ist. Aber auch die Stellungsnahme des Arztes und die Bewertung seines medizinisch-fachlichen Vorgehens im Gutachten der Schlichtungsstelle lässt erkennen, dass der ihm unterlaufene Behandlungsfehler nicht auf grobe Fahrlässigkeit zurückgeht. Das Abtragen der Blasen, das Anlegen eines sterilen Flammazine - Verbandes und die Abklärung des Tetanusschutzes stellen die erforderlichen und sachgerecht durchgeführten Sofortmassnahmen dar. Sie hätten jedoch ergänzt werden können einerseits durch weitergehende Kühlung und die sorgfältige Sicherstellung der Weiterbehandlung in einer Spezialklinik. Den sich durch die Unterlassung der adäquaten Weiterversorgung ergebenen Sorgfaltsmangel werden wir auch Dr. X gegenüber angemessen zum Ausdruck bringen. Es ist uns jedoch nicht möglich, Ihnen nähere Details mitzuteilen, da es sich um ein arztinternes Verfahren handelt.
Der nachfolgend günstige Behandlungs- und Genesungsverlauf ist wesentlich Ihrem schnellen und selbständigen Handeln zuzuschreiben. Es ist vorrangig Ihrer Eigeninitiative zu verdanken, dass weiterer Schaden von Ihrem Kind abgewendet wurde. Zwar ist letztlich aus Sicht des Gutachters festgestellt worden, dass sich das Vorgehen von Dr. X insgesamt nicht gravierend auf die Dauer der weiteren Behandlung sowie das Heilungsergebnis ausgewirkt haben, dennoch hat Ihre sowohl kritische wie auch fürsorgliche Einstellung sicher zur Minimierung der Folgen des Behandlungsfehlers beigetragen.
Wir hoffen, dass sich der weitere Heilverlauf komplikationslos und zum Wohle Ihres Kindes gestaltet."
Nach über zwei Jahren intensivem Schriftverkehr hatte dieses nun endlich zur Folge, dass Dr. X seinem Vorgesetzten im Krankenhaus den Vorfall schildern musste und ja auch - wie von der Ärztekammer angedeutet - eine Verwarnung sowie einen Eintrag in seine Personalakte für sein Verhalten bekam.
Natürlich hätten wir jetzt mit dem "für uns positiven" Schreiben der Ärztekammer den Arzt auch zivilrechtlich verklagen können. Aber in der Gewissheit, dass unsere Vorwürfe im Nachhinein ihre Bestätigung fanden, entschieden wir uns, die Sache juristisch nicht weiter zu verfolgen. Für mich persönlich war das anders, mir ging es immer noch schlecht, denn jedes Mal, wenn ich an Dr. X dachte oder an dem Krankenhaus vorbeifuhr, bekam ich einen Kloß im Hals.
So beschloss ich Dr. X einen persönlich Besuch abzustatten, um mit ihm über alles zu reden. Ich nahm all meinen Mut zusammen und ging eine Woche später mit dem "Paulinchen - Heft" mit unserem Artikel in der Hand ins Krankenhaus.
Dr. X wusste vorher nichts von meinem Besuch, aber als ich mich ihm vorstellte und sagte, ich sei die Mutter von Louisa, dem brandverletzten Kind von vor 1 ½ Jahren, nahm er sich gleich Zeit, mit mir zu reden. Ich erklärte ihm, wie es mir ginge, dass ich ihn immer noch als das "Ungeheuer" von damals sähe, und dass ich mich mit den Narben von Louisa abgefunden habe, aber nicht mit seinem Verhalten. Und dann gab ich ihm den Artikel mit den Bildern in die Hand. Wir sprachen lange miteinander und in dem Gespräch erklärte er mir aus seiner Sicht, wie es zu der Falschbehandlung und Fehleinschätzung kommen konnte. Das Krankenhaus hatte erst seit einem ½ Jahr eine Notfallambulanz, und da dieser Bau sehr teuer gewesen war, gab es an alle Ärzte die Anweisung, möglichst viele Versorgungen durchzuführen. Es wäre allerdings korrekt gewesen, einen Krankenwagen zu rufen und Louisa in eine Brandverletzteneinrichtung zu überweisen.
In der Art, wie er mir noch weitere Sachen schilderte, und nachdem wir den Unfallhergang noch einmal genau durchgesprochen hatten, wurde mir klar, dass Dr. X für mich kein "Ungeheuer" mehr ist. Er schob die Verantwortung nicht auf andere, sah seine Fehler ein und bedauerte alles sehr. Er sagte mir auch, wie er sich selbst durch Louisas Unfall und die Klage verändert und auch die Einstellung zu seinem Beruf nachhaltig geändert habe.
Inzwischen sind noch einmal zwei Jahre vergangen, und es sind wirklich kaum noch Nachwirkungen, was Louisa betrifft und gar keine mehr, was die Gefühle gegenüber Dr. X angehen, zu spüren. Ihre Haut ist einfach etwas anders an den betroffenen Stellen, aber jeder Mensch ist irgendwie anders. Dass wir das so sehen können und die Narben gar nicht mehr bewusst wahrnehmen, ist auch ein großer Verdienst der Elterninitiative brandverletzte Kinder – Paulinchen e.V.
Vielen Dank von Familie W.




