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Paulinchen-|Hotline

Sie erreichen
Paulinchen – Initiative
für brandverletzte
Kinder  e.V.

unter der kostenlosen Hotline:

0800 0 112 123

Und der Drache wurde wütend und fauchte:
"Sieh nur wie ich Feuer spucke!"

Die "Stichflamme" aus dem Rachen eines Drachen ist harmlos
gegenüber der meterhohen Flammenwand,
die entsteht, wenn man Spiritus auf ein Grillfeuer gießt.

Erste Hilfe bei Verbrennungen und Verbrühungen

  • Kühlen Sie die verletzten Stellen 10 - 15 Minuten lang mit Wasser - nicht kälter als 15 ° C wegen Unterkühlungsgefahr!
  • Bei Stromverletzungen immer erst den Stromkreis abschalten.
  • Löschen sie brennende Kleidung des Verletzten mit Decken, durch Wälzen am Boden oder mit Wasser.
  • Bei Verbrühungen nasse Kleidung sofort ausziehen, bei Verbrennungen eingebrannte Kleidung nicht entfernen.
  • Geben Sie nie Hausmittelchen wie Mehl, Zahnpasta, Öl auf Brandwunden

Rufen Sie sofort den Notarzt: 112 oder suchen Sie bei kleineren Verletzungen den Kinderarzt auf.

Denken Sie daran, dass Ihr Kind unter Schock steht. Lassen Sie es nicht alleine, bis der Notarzt eintrifft.

Wann sollte ein Kind in eine Spezialklinik:

  • wenn mehr als 10% der Körperoberfläche betroffen sind
  • wenn Gesicht, Hände, Füße oder Genitalien verbrannt sind
  • bei einer Stromverletzung oder Verätzung
  • wenn eine Brandverletzung mit einem Inhalationstrauma vorliegt

Empfehlungen für die Behandlung thermischer Verletzungen im Kindesalter: 

Leitlinie "Thermische Verletzungen im Kindesalter - Verbrennungen und Verbrühungen"
S2-Leitlinie unter Federführung der Deutschen Gesellschaft für Kinderchirurgie und Mitwirkung verschiedener Fachgesellschaften und Interessengruppen

Wichtig:
Kinder mit Verbrennungen und Verbrühungen sollten schmerzfrei behandelt werden!

Land der Ideen 2011